Bechtel `sches Haus in Brandoberndorf

Schiedsamt

Schiedsamt


Schiedsperson – Vermittlung statt Verhandlung

Die Schiedspersonen helfen dabei, Nachbarschaftsstreitigkeiten und andere zivilrechtliche Auseinandersetzungen außergerichtlich zu lösen. Ihr Ziel ist es, Konflikte einvernehmlich beizulegen und so die Gerichte zu entlasten. Sie werden von der Stadtverordnetenversammlung für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt und anschließend vom Amtsgericht bestätigt.

Die Tätigkeit der Schiedspersonen erfolgt ehrenamtlich. In der Regel sind sie zwischen 30 und 70 Jahre alt und verfügen über besondere Fähigkeiten in der Streitschlichtung. Die Schlichtungsverhandlungen finden meist in ihrer privaten Umgebung statt. Durch ihr einfühlsames Zuhören, ihre unparteiische Haltung und eine ruhige Atmosphäre schaffen sie die Basis für eine gütliche Einigung – und tragen so zur Wiederherstellung des sozialen Friedens bei.

Wann kann das Schiedsamt helfen?

Der Weg zum Schiedsamt ist nicht immer vorgeschrieben, aber oft die schnellste und kostengünstigste Möglichkeit, einen Streit beizulegen. In bestimmten Fällen ist eine Schlichtung sogar verpflichtend, bevor eine Klage vor Gericht eingereicht werden kann – zum Beispiel bei sogenannten Privatklagesachen.

Hierbei handelt es sich um Straftaten, bei denen die Staatsanwaltschaft nur dann Anklage erhebt, wenn ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Wird dieses verneint, bleibt der betroffenen Person nur der Privatklageweg. Vor einer solchen Klage muss jedoch zunächst ein Schlichtungsversuch beim Schiedsamt unternommen werden.

Zu den typischen Privatklagedelikten zählen:

  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • Leichte und fahrlässige Körperverletzung
  • Bedrohung
  • Sachbeschädigung

Neben diesen verpflichtenden Fällen steht das Schiedsamt auch für weitere bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten zur Verfügung, bei denen eine außergerichtliche Einigung sinnvoll ist.

Erst schlichten, dann klagen!

Bevor Sie den Weg über Anwalt und Gericht gehen, versuchen Sie es mit einer Schlichtung beim Schiedsamt. Eine einvernehmliche Lösung spart Zeit, Kosten und Nerven – und sorgt für ein besseres Miteinander.


Michael Claudi

Schiedsmann 

 michael.claudi@gmx.de 

 0179 1305509

Reiner Portz

Schiedsmann 

 rportz@gmx.de 

 06085 521026