Ansprechpartner

Bürgernähe wird bei uns groß geschrieben!
So erreichen Sie uns:

 

Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten unseres Bürgerrathauses gestalten sich wie folgt:

Sprechstunden im Rathaus Brandoberndorf

montags bis donnerstags07:30 - 12:00 Uhr
donnerstags15:30 - 18:00 Uhr
freitags07:00 - 12:00 Uhr

 

Die Verwaltung der Gemeinde hat ihren Sitz im Hauptort Brandoberndorf. Sie können gern zu unseren Sprechzeiten vorbeikommen oder telefonisch einen Termin außerhalb dieser Zeiten vereinbaren.

 

Ihr schneller Kontakt zu verschiedenen Einrichtungen:

Vorwahl:

06085

 

Kindergarten
Regenbogen
 
 971313
Kindergarten
Pusteblume
 
 1559
Kindergarten
Abenteuerland
 
 970274
Bauhof
Ziegelhüttenweg 2
 2635
Kläranlage
Ziegelhüttenweg 2
 
 3491
Wasserversorgung
Ziegelhüttenweg 2
 

9880850

Fax: 9880853
Frauenbeauftragte
 
Petra Wißemborski1559
Revierförsterei WaldsolmsWiebke Schrell06483/5979-010
Schiedsamt
 

Reiner Portz,

Kachelberg 3, Brandoberndorf

 

Michael Claudi,
Griedelbacher Str. 17, Kröffelbach

521026

 

 

970276

Ortsgericht Waldsolms I
Brandoberndorf, Hasselborn, Weiperfelden, Griedelbach
 

Ingeborg Wilhelmi,
Griedelbacher Pfad 14, Brandoberndorf

 

2371
Ortsgericht Waldsolms II
Kraftsolms, Kröffelbach
Jochen Wallbott,
Kirbachstraße 9, Kraftsolms
 

970225

0151 12332600

Bezirksschornsteinfeger
für Hasselborn

Horst Werner Benner
Langgasse 12, 65606 Villmar
06474 8820000

 

 

Bezirksschornsteinfeger

für die Ortsteile Brandoberndorf, Griedelbach, Kraftsolms, Kröffelbach und Weiperfelden zuständig.

Thomas Wendel
Schulstraße 3, 65554 Limburg
06433-947949
www.wendel-schornsteinfeger.de
 

 

Seit dem 01.01.2013 ist die Neuregelung des Schornsteinfegerrechts in Kraft. Gegenüber der bisherigen (auch Übergangs-) Regelung besteht nur noch ein eingeschränkter hoheitlicher Bereich, Schornsteinfegerarbeiten wurden für den Wettbewerb geöffnet. Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger führen in ihrem Bezirk folgende Aufgaben durch, bei denen -im Gegensatz zu den allgemeinen Schornsteinfegerarbeiten - kein Wettbewerb zugelassen ist:

  • Die Führung des Kehrbuchs mit der Kontrolle, ob die vorgeschriebene Schornsteinfegerarbeiten durchgeführt wurden,

  • die Durchführung der Feuerstättenschau zweimal im siebenjährigen Vergabezeitraum einschließlich der Prüfung der Betriebs- und Brandsicherheit der Anlagen,

  • die Durchführung von anlassbezogenen Überprüfungen,

  • die Ausstellung von Bescheinigungen zu Bauabnahmen nach Landesrecht und

  • die Durchführung von Ersatzvornahmen, wenn Eigentümer ihren Reinigungs-, Überprüfungs- oder Messpflichten nicht nachkommen.