Ansprechpartner
Bürgernähe wird bei uns groß geschrieben!
So erreichen Sie uns:
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten unseres Bürgerrathauses gestalten sich wie folgt:
Sprechstunden im Rathaus Brandoberndorf
montags bis donnerstags | 07:30 - 12:00 Uhr |
donnerstags | 15:30 - 18:00 Uhr |
freitags | 07:00 - 12:00 Uhr |
Die Verwaltung der Gemeinde hat ihren Sitz im Hauptort Brandoberndorf. Sie können gern zu unseren Sprechzeiten vorbeikommen oder telefonisch einen Termin außerhalb dieser Zeiten vereinbaren.
Ihr schneller Kontakt zu verschiedenen Einrichtungen:
Vorwahl:
06085
Kindergarten Regenbogen | 971313 | |
Kindergarten Pusteblume | 1559 | |
Kindergarten Abenteuerland | 970274 | |
Bauhof Ziegelhüttenweg 2 | 2635 | |
Kläranlage Ziegelhüttenweg 2 | 3491 | |
Wasserversorgung Ziegelhüttenweg 2 | 9880850 Fax: 9880853 | |
Frauenbeauftragte | Petra Wißemborski | 1559 |
Revierförsterei Waldsolms | Wiebke Schrell | 06483/5979-010 |
Schiedsamt | Reiner Portz, Kachelberg 3, Brandoberndorf
Michael Claudi, | 521026
970276 |
Ortsgericht Waldsolms I Brandoberndorf, Hasselborn, Weiperfelden, Griedelbach | Ingeborg Wilhelmi,
| 2371 |
Ortsgericht Waldsolms II Kraftsolms, Kröffelbach | Jochen Wallbott, Kirbachstraße 9, Kraftsolms | 970225 0151 12332600 |
Bezirksschornsteinfeger für Hasselborn | Horst Werner Benner
| |
Bezirksschornsteinfeger für die Ortsteile Brandoberndorf, Griedelbach, Kraftsolms, Kröffelbach und Weiperfelden zuständig. | Thomas Wendel Schulstraße 3, 65554 Limburg 06433-947949 www.wendel-schornsteinfeger.de |
Seit dem 01.01.2013 ist die Neuregelung des Schornsteinfegerrechts in Kraft. Gegenüber der bisherigen (auch Übergangs-) Regelung besteht nur noch ein eingeschränkter hoheitlicher Bereich, Schornsteinfegerarbeiten wurden für den Wettbewerb geöffnet. Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger führen in ihrem Bezirk folgende Aufgaben durch, bei denen -im Gegensatz zu den allgemeinen Schornsteinfegerarbeiten - kein Wettbewerb zugelassen ist:
Die Führung des Kehrbuchs mit der Kontrolle, ob die vorgeschriebene Schornsteinfegerarbeiten durchgeführt wurden,
die Durchführung der Feuerstättenschau zweimal im siebenjährigen Vergabezeitraum einschließlich der Prüfung der Betriebs- und Brandsicherheit der Anlagen,
die Durchführung von anlassbezogenen Überprüfungen,
die Ausstellung von Bescheinigungen zu Bauabnahmen nach Landesrecht und
die Durchführung von Ersatzvornahmen, wenn Eigentümer ihren Reinigungs-, Überprüfungs- oder Messpflichten nicht nachkommen.